Sie möchten uns unterstützen?

 

Wenn Sie GRÜNE Politik und unseren Kreisverband im Speziellen unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende auf folgendes Konto:

Spendenkonto: DE08 8009 3784 0000 1733 04 bei der Volksbank Halle.

Bitte geben Sie Ihren Namen und Anschrift an, damit wir Ihnen eine steuerlich absetzbare Spendenquittung zusenden können. Wichtig: Bitte vermerken Sie nur das Wort „Spende“ und Ihre Adresse für die Zusendung der Spendenbescheinigung bei Verwendungszweck. Sachspenden können wir leider nicht annehmen.

Spender zahlen nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten.
Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.“

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